Steuern & Recht kurz und bündig
podcasts rund um Investment Management
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Wednesday Feb 14, 2024
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Wednesday Feb 14, 2024
Immer wieder Mittwochs!
Zusätzlich zu unseren podcasts, die auch als "beleuchtet" in Print an unsere Mandanten gehen, berichten wir jeden Mittwoch über interessante Themen, die uns in der Woche in unserer Beratungspraxis begegnet sind.
Vor zwei Wochen hatten wir uns in unserem podcast mit der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache L-Fund befasst, nach der die Ungleichbehandlung von in- und ausländischen Fonds bezüglich ihrer inländischen Immobilienerträge vor 2018 gegen Unionsrecht verstieß. Nur zwei Tage später veröffentlichte der Bundesfinanzhof sein bereits im Oktober letzten Jahres erlassenes Folgeurteil, mit dem er diese EuGH-Entscheidung auf den vorgelegten Fall anwendet. Dieses Folgeurteil, einige interessante Aspekte seiner Begründung sowie mögliche Auswirkungen auf weitere beim Bundesfinanzhof anhängige Verfahren zur ebenfalls ungleichen Behandlung in- und ausländischer Investmentfonds bezüglich der Besteuerung der von ihnen bezogenen inländischen Dividenden möchten wir Ihnen heute vorstellen.
Wie immer – kurz und bündig – in 15 Minuten für Fondsanleger und Fondssponsoren!
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Episoden links:
BFH, I R 23/23, 11. Oktober 2023 http://beplink.de/496
EuGH, Rs. C-357/20 (L-Fund), 27. April 2023 http://beplink.de/493
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Wednesday Feb 07, 2024
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Immer wieder Mittwochs!
Zusätzlich zu unseren podcasts, die auch als "beleuchtet" in Print an unsere Mandanten gehen, berichten wir jeden Mittwoch über interessante Themen, die uns in der Woche in unserer Beratungspraxis begegnet sind.
Diesmal besprechen wir zwei aktuelle Themen, die bei Immobilientransaktionen zu beachten sind. Damit der Verkäufer sagen kann, er ist seiner Aufklärungspflicht über Daten im Datenraum nachgekommen, reicht es nicht, diese Daten dort irgendwo und irgendwann unterzubringen. Wir zeigen die Anforderungen auf, die der Bundesgerichtshof im letzten Jahr formuliert hat. Weiter gehen wir auf die deutsche Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie durch das Hinweisgeberschutzgesetz ein und diskutieren, wie mit einer in der Due Diligence Prüfung erlangten Information im Konflikt von Hinweisgeberschutz und anwaltlicher Schweigepflicht umgegangen wird.
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Wednesday Jan 31, 2024
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Immer wieder Mittwochs!
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In- und ausländische Immobilienfonds sind unionsrechtlich gleich zu behandeln. Diese Gleichbehandlung war jedenfalls vor 2018 nicht gegeben. Inländische Immobilienfonds waren steuerbefreit, während ein luxemburgischer Investmentfonds auf deutsche Immobilienerträge Steuern zahlen musste. Dass diese Ungleichbehandlung gegen Unionsrecht verstieß, wurde schon länger vertreten und mit der Entscheidung L-Fund im letzten Jahr vom Europäischen Gerichtshof entschieden. Wir stellen dazu einen Fall aus unserer Praxis vor.
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Episoden links:
EuGH, Rs. C-357/20 (L-Fund), 27. April 2023 http://beplink.de/493
BeckOK InvStG 2004, Bödecker/Ernst/Hartmann § 11 Rn. 24 http://beplink.de/445
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Wednesday Jan 24, 2024
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Immer wieder Mittwochs!
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Entscheidendes Merkmal für ein Investmentvermögen ist investmentrechtlich, dass es sich nicht um ein operatives Unternehmen handelt. Während die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit der Konkretisierung dieses Begriffs im Rahmen des § 1 Absatz 1 Satz 1 Kapitalanlagegesetzbuch begonnen hat, ist inzwischen auch die Finanzverwaltung auf diesen Zug aufgesprungen – wie wir meinen, jedoch im falschen Waggon gelandet. Denn die Finanzverwaltung zieht für das Merkmal des operativen Unternehmens die Konkretisierung eines anderen Begriff heran: die aktive unternehmerische Bewirtschaftung. Wie das zusammengeht oder eben nicht, das diskutieren wir in diesem podcast.
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Wednesday Jan 17, 2024
Wednesday Jan 17, 2024
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Immer wieder Mittwochs!
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Noch Ende letzten Jahres hat das Bundesfinanzministerium den Anwendungserlass zum Außensteuergesetz veröffentlicht. Hier gibt es Positives zu vermelden: (1) Anleger, bei denen die hinzugerechneten Einkünfte keine Steuerpflicht auslösen, müssen keine Hinzurechnungserklärungen abgeben (zum Beispiel Versorgungswerke und Investmentfonds), (2) für die Berechnung der Beherrschungsquote wird bei Personengesellschaftsbeteiligungen von bis zu 5 Prozent kein abgestimmtes Verhalten zusammen mit den anderen Gesellschaftern vermutet.
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